4.3.1 Konsequenzen bei der Verbreitung von Erbkrankheiten

  • Erbkrankheiten werden durch die zahlenmäßig meist stark überwiegenden Arbeiterinnen nicht an Nachkommen weitergegeben. Obwohl die Arbeiterinnen den gleichen vollständigen Chromosomensatz - wie die Königin/nen besitzen, werden im Erbmaterial der Arbeiterinnen vorhandene Informationen, die zu einer Vererbung von Krankheiten führen müßten, nicht an Nachkommen weitergegeben, da grundsätzlich die Fortpflanzung unterbleibt.

Besonders ist mit der Möglichkeit, daß der Genotyp von Arbeiterinnen stark von dem der Königin abweicht und daher auch bei dieser nicht vorhandene Informationen für Erbkrankheiten enthalten kann, dann zu rechnen, wenn Arbeiterinnen nicht mit der Königin verwandt sind. Dies kommt z. B. in der Gattung Polister vor, wenn Imagines derselben Art, die nicht verwandt sein müssen, sich bei der Begründung eines Sozialverbandes zu einem Schwarm zusammenschließen.

Doch auch wenn die Arbeiterinnen Töchter oder Geschwister der Königin sind, kann ihr Genotyp eine Erbinformation für Krankheiten enthalten, welche in dem Erbmaterial der Königin nicht vorhanden ist.

Durch die Geschlechtstiere, die sich zahlenmäßig meist in der Minderheit befinden, werden Erbkrankheiten hingegen an die Nachkommen des Sozialverbandes weitergegeben. Die größere Bedeutung kommt bei der Weitergabe von Erbkrankheiten der Königin/ den Königinnen zu; die Gründe hierfür:

  • Durch Parthenogenese entstehen männliche Nachkommen aus befruchteten Eiern.
  • In der Regel gelangen bei Hymenopteren mehr männliche als weibliche Geschlechtstiere nicht zur Begattung.
  • Wird, wie bei Apis mellifera L., eine Königin von mehreren Männchen begattet, so erhalten alle aus befruchteten Eiern entstehende Nachkommen Erbinformationen von derselben Mutter, aber von verschiedenen Vätern.

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